Beschwerdeverfahren in der JHO
Ein einrichtungsinternes Beschwerdeverfahren regelt die Art und Weise des Umgangs mit Beschwerden in der Jugendhilfeeinrichtung der Kropff-Federath’schen Stiftung. Ziel und Zweck ist der reibungslose und schnelle Ablauf eines Verfahrens zur Aufklärung jeglicher Beschwerden. Eine verbindliche Vorgehensweise dient insbesondere der Sicherung des Kindeswohls.
Eine Beschwerde ist die persönliche (mündliche oder schriftliche) kritische Äußerung von betreuten Kindern, Jugendlichen und Familien, von Mitarbeiter/-innen, von Angehörigen, von Kostenträgern, sowie von anderen Institutionen (z. B. Ärzte, Therapeuten usw.), die an uns herangetragen wird. Die Unzufriedenheit kann im Bezug zu allen Angeboten und Bereichen der Jugendhilfe Olsberg und ihren Mitarbeiter/-innen stehen. Mit der Äußerung einer Beschwerde beabsichtigt der Beschwerdeführer eine Änderung des kritisierten Verhaltens oder eine Wiedergutmachung für eine Beeinträchtigung zu bewirken.
Erläuterungen zum Beschwerdeprozess:
- Jede Beschwerde wird grundsätzlich ernst genommen.
- Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist gegenüber Beschwerden offen.
- Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist für die Aufnahme und Weiterleitung einer Beschwerde an die Beschwerdestelle zuständig.
- Die Mitglieder der Beschwerdestelle können auch direkt kontaktiert werden.
- Eine Beschwerde kann in mündlicher (persönlich / telefonisch) oder schriftlicher Form (Formular zum Ausdrucken/ Onlineformular für Beschwerden einfügen) gestellt werden. Mailadresse: beschwerde@jugendhilfe-olsberg.de
- Die Beschwerdestelle nimmt die Beschwerde entgegen und nimmt Kontakt zu den Beteiligten auf (bei unmittelbarer Kindeswohl- oder Einrichtungsgefährdung wird umgehend die Geschäftsleitung informiert).
- Der/Die Beschwerdeführer/-in sollte nach dem Gespräch entscheiden, ob der Verfahrensweg weitergeführt werden soll oder ob es bereits eine Lösung für die Beschwerde gibt. Dann würde der Verfahrensweg abgeschlossen und alle Beteiligten informiert werden.
- Wurde keine Lösung gefunden, wird gemeinsam ein Gremium benannt, welches die Beschwerde weiter bearbeitet und nach angemessenen Lösungsmöglichkeiten sucht.
- Alle Beteiligten werden über das Ergebnis informiert.
- Der Verfahrensweg der Beschwerde wird anonymisiert dokumentiert.
Mitglieder der Beschwerdestelle sind:
- Frau Volkmann (Referentin der Geschäftsführung)
- Herr Klare (QM)
- Frau Schulte-Placht (Verwaltung)
- Herr Bernd Meier (Haustechnik)
- Frau Ines Viermann (AWG Erwitte)
- Frau Burgunde Engelke (Ambulante Hilfen)
Die Mitarbeiter/-innen der Beschwerdestelle unterliegen der Schweigepflicht, es sei denn, Kindeswohl oder Einrichtungswohl sind unmittelbar gefährdet. Sie verpflichten sich gegenüber allen Beteiligten zur Neutralität.
Möglichkeit der Datenübertragung